UVV Überfallprävention

Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte in Verkaufsstellen

//Sicherheit am Arbeitsplatz

Ist Ihr Bargeldprozess noch UVV-konform?

„Hände hoch, Überfall!“ – Unternehmen mit Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels, die mit Bargeld umgehen, müssen sich gegen Überfalle wappnen und ihre Beschäftigten bestmöglich und proaktiv schützen. Ein Albtraum für alle Beteiligten: neben dem Verlust des Bargelds, der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit sowie aufwändige Schadensabwicklung mit Versicherungen können Überfalle bei Beschäftigten zu gravierende Folgen wie körperliche und psychische Beeinträchtigungen führen. Umso wichtiger ist eine zielgerichtete Überfallprävention. Seit 01. April 2021 ist die UVV Überfallprävention in Kraft, sie hat die UVV Kassen und UVV Spielstätten abgelöst.

Die DGUV Vorschrift 25 UVV Überfallprävention gilt für 

  • Kreditinstitute
  • Verkaufsstellen (Groß- und Einzelhandel)
  • Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand
  • Spielbanken, Spielhallen und Wettbüros

Basis der UVV Überfallprävention sind definierte Schutzziele im Umgang mit Bargeld, um die große Bandbreite der Prozesse im Geltungsbereich  der UVV Überfallprävention komplett abzudecken.

Der Geltungsbereich reicht vom kleinen Kiosk, über die Spielhalle bis zur großen Bankfiliale.

Konkrete Angaben zur Umsetzung finden sich in den 4 Regelwerken, die branchenspezifisch formuliert die jeweiligen Schutzziele ausgestalten: Die UVV Überfallprävention wurde von der DGUV in enger Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern, Sozialpartnern und anderen Beteiligten wie Polizei, Sachversicherern und Gewerkschaften erstellt.

Bitte beachten Sie
Die Informationen auf dieser Website beziehen sich auf den DGUV-konforme Verwahrung von Bargeld, weitere Informationen bezüglich der Annahme, Ausgabe und Transport von Bargeld, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung der Betriebsstätte, Unterweisung von Beschäftigten, finden Sie in der UVV Überfallprävention.

Auszüge aus der UVV Überfallprävention

§ 12 Verwahrung von Banknoten

„Der Unternehmen hat sicherzustellen,
dass alle Banknotenbestände verwahrt werden.“

Dies kann erreicht werden durch Nutzung von

  • automatisierten Bezahlsystemen,
  • Bezahlautomaten, geschlossenen
  • Kassensystemen,
  • Zeitverschlussbehältnissen
  • Tresor im Tresor Systemen im Kassenbüro oder
  • Abwurfbehältnissen direkt an der Kasse.

§ 12 Verwahrung von Banknoten

„Wertbehältnisse zur Verwahrung von Banknoten müssen einen ausreichenden Widerstand gegen Aufbruch bieten und gegen einfache Wegnahme gesichert sein.“

Ausreichender Widerstand gegen Aufbruch ist gegeben, wenn die Dauer bis zum Zugriff auf den Inhalt vergleichbar mit der eingestellten Sperrzeit bzw. Zeitverzögerung ist. Die Sperrzeit ist bei Zeitverschlussbehältnissen die Zeit, die nach der Codeeingabe gewartet werden muss, bis das Schloss den Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses freigibt. Die Sicherung gegen einfache Wegnahme wird z. B. durch Verankerung an unbeweglichen Teilen der Umgebung erreicht.

§ 12 Verwahrung von Banknoten

„Der Zugriff auf verwahrte Banknotenbestände muss für Berechtigte, die regelmäßig in der Betriebsstätte anwesend sind, zeitverzögert sein. Die Zeitverzögerungen dürfen nur von dazu Berechtigten verändert werden können.“

Die Sperrzeit bzw. Zeitverzögerung beim Zugriff auf Geldbestände für regelmäßig in der Betriebsstätte anwesende Mitarbeiter*innen muss grundsätzlich mindestens 5 Minuten zu betragen.
  • Ein zeitverzögerter Zugriff auf verwahrte Banknoten kann alternativ auch erreicht werden durch
  • z. B. Verwahrung des Schlüssels in einem Zeitverschlussbehältnis, ein Elektronikschloss mit Zeitverzögerungsmechanismus bzw. einstellbarer Sperrzeit oder zwei notwendige, örtlich getrennt aufbewahrte Schlüssel zur Öffnung des Wertbehältnisses.

§ 12 Verwahrung von Banknoten

Verschiedene Möglichkeiten zum Abschöpfen von Kassenbeständen

  • Abholung des Bargeldes an der Kasse durch Sicherheitspersonal
  • Ablösung der Beschäftigten an der Kasse,
    wenn die Grenze erreicht ist, ab der abgeschöpft werden muss
  • Abwurfbehältnis an der Kasse, in das Banknoten abgeworfen werden können und das Beschäftigte nicht öffnen können

§ 16 Umgang mit Münzen

„Ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dass vom Wert des Bestandes an Münzen ein Anreiz zum Überfall ausgeht, gelten beim Umgang mit diesen die Regelungen für den Umgang mit Banknoten entsprechend.“

§ 19 Kennzeichnung

„Der Unternehmer hat an Kundeneingängen sowie an Arbeitsplätzen in öffentlich zugänglichen Bereichen, an denen Banknoten ausgegeben, angenommen oder verwahrt werden, dauerhaft, deutlich erkennbar sowie leicht verständlich auf zugriffsverhindernde und zeitverzögernde Einrichtungen hinzuweisen.“
An Ein- und Ausgängen für Kundinnen und Kunden und dort, wo Beschäftigte Umgang mit Bargeld haben, müssen Hinweise auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein.
Beispielsweise

  • Bargeld zeitschlossgesichert, DGUV Information 215-616 „Aufkleber groß – Bargeld zeitschlossgesichert“ oder DGUV Information 215-620
    „Aufkleber klein – Bargeld zeitschlossgesichert“
  • Das Personal hat keinen Zugriff auf Bargeld
  • Überfall zwecklos – Bargeldbestand wird regelmäßig abgeschöpft.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Aspekte nur die Grundlage der Überfallprävention gemäß DGUV bilden. Konkrete Maßnahmen zur DGUV-konformen Bargeldverwahrung werden auf Basis der Sicherheitsanalysen Ihres Sachversicherers und durch die Ihnen zugehörige Berufsgenossenschaft vorgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenosssenschaft.

Jetzt umrüsten lassen

Format Sicherheitslösungen passend für Ihre Bargeld-Prozesse und gemäß den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft:
Gemäß den Vorgaben der seit 01. April 2021 geltenden UVV Überfallprävention gibt es verschiedene Möglichkeiten des Beschäftigtenschutzes. Aufgrund der angepassten DGVU-Vorgaben sollten Sie Ihre Schutzmaßnahmen überprüfen.

Format bietet Ihnen folgende Lösungen

Umrüstung vorhandener Tresore /
Schloss-Umrüstung

  • Austausch des Schlosses gegen ein modernes Elektronikschloss
    inkl. verzögertem Zugriff auf verwahrte Banknotenbestände
  • Schlossauswahl abgestimmt auf Ihre Bargeld-Prozesse und Zugriffskreise
  • Schlosssysteme namhafter Hersteller
    (beispielsweise INSYS locks)

Safe-in-Safe Lösung /
für vorhandene Tresore

  •  Einbau eines Deposittresors in Ihren vorhandenen Tresor
  • Inkl. Verankerung in den vorhandenen Tresor
  • Verschiedene Depositsysteme zur Auswahl
  • Auf Wunsch mit Elektronikschloss

Ersatz Ihres bisherigen Tresors

  • Lieferung und Montage eines zertifizierten Markentresors mit Elektronik-Schloss
  • Widerstandsgrad: Bitte prüfen Sie die Anforderungen Ihres Sachversicherers

// BUSINESS SOLUTIONS

Ihr Ansprechpartner für UVV Lösungen

Sie haben Fragen zur UVV Überfallprävention?
Bardo Weckler ist Ihr Ansprechpartner für Bargeldprozesse, Wertbehältnisse und Schlosssysteme.

Langjährige Expertise in der Versicherungswirtschaft
Als eingetragener Versicherungskaufmann (Zulassungsnummer D-ISZP-4TZ3P-45)  kennt er die Herausforderungen verschiedenster Branchen und bietet nachhaltige Lösungsansätze auch für Ihr Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt sind zielgerichtete Sicherheitslösungen im betrieblichen Arbeitsschutz inkl. der Umsetzung der UVV Überfallprävention

Auch in Fragen zu Versicherungen in Verbindung mit Wertbehältnissen und Tresoren steht er Ihnen gern beratend zur Seite.

Bardo Weckler
Key Account Manager
+49 (0) 5602 939-718
b.weckler@format-tresorbau.de