//Sicherheit am Arbeitsplatz
Ist Ihr Bargeldprozess noch UVV-konform?
„Hände hoch, Überfall!“ – Unternehmen mit Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels, die mit Bargeld umgehen, müssen sich gegen Überfalle wappnen und ihre Beschäftigten bestmöglich und proaktiv schützen. Ein Albtraum für alle Beteiligten: neben dem Verlust des Bargelds, der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit sowie aufwändige Schadensabwicklung mit Versicherungen können Überfalle bei Beschäftigten zu gravierende Folgen wie körperliche und psychische Beeinträchtigungen führen. Umso wichtiger ist eine zielgerichtete Überfallprävention. Seit 01. April 2021 ist die UVV Überfallprävention in Kraft, sie hat die UVV Kassen und UVV Spielstätten abgelöst.





